|
|
| |
|
Regierungsrat |
| |
|
|
|
Andere Bezeichnung: Exekutive |
| |
|
|
|
5 Mitglieder, gewählt auf
vier Jahre durch das Volk. Für die Wahl gilt das
Majorz-Prinzip. Der Regierungspräsident ist "primus
inter pares" (Erster unter Gleichgestellten) und
wird vom Landrat für ein Jahr gewählt
(Juli-Juni). Der Regierungspräsident
leitet die Regierungsratssitzungen und übernimmt
im Präsidentenjahr besondere
Repräsentationspflichten. |
| |
|
Der Regierungsrat ist die
leitende Behörde und gleichzeitig die oberste
vollziehende Instanz des Kantons. Die fünf
Mitglieder der Kantonsregierung sind
hauptamtlich tätig. |
| |
|
Mehr Info's über den Regierungsrat |
| |
|
Quelle: Der
Kanton in kürze, 2007 |
|
|
|
|